Vermietung

Vermietung

Die Gemeinderäume werden im Anschluß an einen Gottesdienst vergeben: 

  • nach Trauungen oder Jubiläen ist ein Empfang oder eine Teetafel möglich, aber keine abendliche Feier 
  • nach Trauergottesdiensten und nach dem Einsargen für die Teetafel 
  • für die Nutzung der Räume, Küche, Inventars und Geschirrs wird eine Gebühr erhoben.

Die Gemeinderäume werden bei Familienfeiern zur Verfügung gestellt: 
  • für Geburtstage: 70. / 80. / 85. Geburtstag und dann jedes Jahr 
  • eine Teetafel und ein Abendessen in einer angemessenen Form ist möglich, außerordentlicher Alkoholgenuß sollte unterbleiben 
  • für die Nutzung der Räume, der Küche, des Inventars und Geschirrs wird eine Gebühr erhoben.
  • Die Nutzung ist nur möglich, wenn eine Person unseres Vertrauens Einführung in die Benutzung gibt. Eine Inanspruchnahme einer Dienstleistung beinhaltet dies nicht. Sie muß vom Nutzer selbst bestellt und vergütet werden.
  •  Schäden, die nach der Veranstaltung festgestellt werden, werden dem Nutzer gemeldet und in Rechnung gestellt.
  •  Die Nutzung an Sonn- und Feiertagen sollte unter dem Gesichtspunkt der Feiertagsruhe für unsere Mitarbeiter möglichst unterbleiben.
  • Kirchliche Feiern und Veranstaltungen der Kirchengemeinde haben Vorrang.
  • Über die Vergabe der Gemeinderäume entscheidet der Kirchenvorstand. Er ist deshalb rechtzeitig zu informieren. 

Stiekelkamperfehn, den 10.04.2003      

Der Kirchenvorstand
 Quelle: Gemeindebrief Mai / Juni 2003