Ab sofort gelten aufgrund der neuen landeskirchlichen Corona-Handlungsempfehlungen ergänzende Regelungen für den Besuch der Gottesdienste:
Abstand: 1,5 Meter werden - wie gewohnt - durchgängig eingehalten außer zwischen Personen, die als Gruppe den Gottesdienst besuchen.
Masken: werden durchgängig getragen, auch am Platz, nach Möglichkeit FFP2-Standard.
Gemeindegesang: in Innenräumen kein Gemeindegesang.
Chöre: Chorsänger*innen stehen mit 1,5 Metern Abstand, freiwillige Selbsttestung vor dem Gottesdienst.
Bläserchöre: Bläser*innen stehen mit 1,5 Metern Abstand, freiwillige Selbsttestung vor dem Gottesdienst.
Das gesamte Hygienekonzept kann hier abgerufen werden.
Der Kirchenvorstand
Abstand: 1,5 Meter werden - wie gewohnt - durchgängig eingehalten außer zwischen Personen, die als Gruppe den Gottesdienst besuchen.
Masken: werden durchgängig getragen, auch am Platz, nach Möglichkeit FFP2-Standard.
Gemeindegesang: in Innenräumen kein Gemeindegesang.
Chöre: Chorsänger*innen stehen mit 1,5 Metern Abstand, freiwillige Selbsttestung vor dem Gottesdienst.
Bläserchöre: Bläser*innen stehen mit 1,5 Metern Abstand, freiwillige Selbsttestung vor dem Gottesdienst.
Das gesamte Hygienekonzept kann hier abgerufen werden.
Der Kirchenvorstand