Lebendiger Adventskalender: Gastgeber:innen gesucht

Tue, 09 Nov 2021 18:51:50 +0000 von Steffen von Blumröder

Wir suchen weiterhin Gastgeber:innen für den Lebendigen Adventskalender 2021. Wenn Sie Gastgeber:in sein möchten, melden Sie sich bitte im Pfarramt!

Zur Aktion:
Jeden Tag um 18:30 Uhr wird in der Adventszeit ein thematisch individuell gestaltetes Fenster erleuchtet, das potenziell von Ihnen als Gastgebende vorbereitet wird. Hierfür bringen Sie bitte die jeweilige Zahl Ihres Tages, an dem Sie Gastgeber*in sind sichtbar außen an und schmücken ein Fenster. Das kann ganz individuell gestaltet sein.

Die Aktion möchte dazu beitragen, den Advent neu zu entdecken. Vor dem Fenster treffen sich im Freien - bei jedem Wetter - Freunde, Nachbarn und Interessierte, um sich von den Vorbereitenden überraschen zu lassen. So wird jeden Tag ein neues Ziel für einen Spaziergang und eine Begegnung angeboten.

Der Besuch beim jeweiligen Fenster dauert eine halbe Stunde. Zu Beginn wird ein Lied gesungen (Liederhefte stellt die Kirchengemeinde zur Verfügung), danach wird eine kurze Geschichte von Ihnen als Gastgebende gelesen, ehe bei Kinderpunsch und (abgepackten) Keksen die Möglichkeit für einen Austausch geboten wird. Wenn Sie keine Geschichte lesen möchten, oder Ihnen keine einfällt, wenden Sie sich gerne an mich.

 Corona-Schutzmaßnahmen:

-          Wie gewohnt findet der Lebendige Advent draußen statt.
-          Dokumentation der Anwesenden (QR-Codes zur Anmeldung via Luca und Corona-App)
-          Anwendung der 2G-Regelung[1] 



[1] Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen, brauchen keinen Impf- oder Genesenennachweis. Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen, müssen zur Teilnahme aber einen tagesaktuellen negativen Antigentest nachweisen. Der Veranstalter hat den Nachweis einzufordern. Bei Nichtvorlage des Nachweises ist der Zutritt zu verweigern.
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